Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Inhalt und Aufbau des Studienganges Master Informatik

Die Grobstruktur

Der Studiengang Master Informatik gliedert sich in die Bestandteile „Informatik“ und „Anwendungsfach“, hinzu kommt das Abschlussmodul. Die Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Aufteilung der gesamten 120 Leistungspunkte auf diese drei Bestandteile.

Grobstruktur des Studiengangs Master Informatik

Grobstruktur des Studiengangs Master Informatik

Grobstruktur des Studiengangs Master Informatik

Hauptgebiete und Vertiefungsrichtungen

Alle Module der Informatik sind insgesamt 5 Hauptgebieten zugeordnet. In den Hauptgebieten sind Vertiefungsrichtungen ausgewiesen. Die nachfolgende Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Vertiefungsrichtungen der Hauptgebiete:

Hauptgebiete der Informatik im Studiengang Master Informatik

Hauptgebiete der Informatik im Studiengang Master Informatik

Hauptgebiete der Informatik im Studiengang Master Informatik

Regeln zur Gestaltung des individuellen Studienplanes

Bei den einer Vertiefungsrichtung zugeordneten Modulen wird zwischen Primär- und Sekundärmodulen unterschieden. Primärmodule sind Module, deren Themen zum Kern der Vertiefungsrichtung gehören. Sekundärmodule einer Vertiefungsrichtung sind Module, die die Thematik der Vertiefungsrichtung ergänzen und abrunden.

Die Gestaltung eines individuellen Studienplanes erfolgt durch die Studierenden nach eigenen Interessen unter Berücksichtigung folgender Rahmenbedingungen:

  1. Es sind jeweils zwei Vertiefungsrichtungen durch die Studierenden zu wählen. Hierdurch sollen die Studierenden die Einarbeitung in neue Teildisziplinen der Informatik verstärkt erlernen, um auch in dieser Hinsicht auf das Berufsleben vorbereitet zu werden.
  2. In einer der beiden Vertiefungsrichtungen sind 25 Leistungspunkte durch die Studierende zu erwerben, in der anderen 20 Leistungspunkte, davon jeweils mindestens 15 Leistungspunkte aus den jeweiligen Primärmodulen.
  3. Wenigstens eine der Vertiefungsrichtungen muss aus den Kernbereichen der Informatik (Hauptgebiete 1 – 4) gewählt werden. (Bis auf das Hauptgebiet  „Angewandte Informatik“ dürfen somit die beiden Vertiefungsrichtungen auch aus einem Hauptgebiet stammen)
  4. Die Masterarbeit muss in einer der beiden Vertiefungsrichtungen abgelegt werden.
  5. Zur Abdeckung der notwendigen Breite müssen die Studierenden 15 Leistungspunkte mit weiteren Primärmodulen belegen, die nicht aus den Hauptgebieten der gewählten Vertiefungsrichtungen stammen.
  6. Es sind weitere Module der Informatik und/oder Mathematik im Gesamtumfang von 15 Leistungspunkten entsprechend den eigenen Interessen zu wählen. Es kann insbesondere auf weitere Module aus den Vertiefungsrichtungen zugegriffen werden.

Die Folgende Tabelle fasst diese Regeln strukturiert zusammen:

Aufteilung der Informatik Leistungspunkte

Aufteilung der Informatik Leistungspunkte

Aufteilung der Informatik Leistungspunkte

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